Die Europäische Reiseversicherung – unser Partner
Unverhofft kommt oft! Damit Ihnen im Falle einer Stornierung keine Kosten entstehen, empfehlen wir von Tourismusverband Klopeiner See Ihnen sich abzusichern.
Laut österreichischem Hotelreglement (AGBH 2006) hat der Vermieter das Recht bei einer Stornierung des Urlaubes eine Stornogebühr zu verlangen. Laut Gesetz sind dies
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis!
Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Stornoversicherung. Die Hotel Storno Plus-Versicherung der Europäischen Reiseversicherung beispielsweise beinhaltet:
• Reisestorno
• Reiseabbruch
• Verspätete Anreise
• Unfreiwillige Urlaubsverlängerung
• Suche und Bergung
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